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Photovoltaikanlage zum Nettopreis nach §12 Abs. 3 UStG.


Nachstehend alle Informationen rund um das Thema steuerliche Vergünstigungen bei Photovoltaikanlagen im Jahr 2023 bei Sello24.

Sollten noch weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte per Telefon, Mail oder über unser Kontaktformular. Unser Kundenservice hilft Ihnen sehr gern weiter.

Photovoltaikanlage zum Nettopreis


Was wurde vom Bundesrat beschlossen?

Das Jahr 2023 bringt steuerliche Vorteile für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen. Nachstehend erhalten Sie alle Informationen zu dem Thema und den dazugehörigen Abläufen im Onlineshop Sello24

Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf vom Deutschen Bundestag zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Die Maßnahmen sollen eine Reduzierung von steuerlichen Bürokratiehürden erzielen. 

Dadurch soll eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und auch der Installation von Photovoltaikanlagen gewährleistet werden. Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage (z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher). 

Der Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen ist gem. Bundesfinanzministerium allerdings auch an verschiedene Kriterien gebunden.

Näheres dazu unter:  Bundesfinanzministerium


Welche Kriterien sind dafür zu erfüllen?

Für die Gewährung der reduzierten Umsatzsteuer von 0 Prozent sind nach §12 Abs. 3 UStG bestimmte Kriterien erforderlich.

Der umsatzsteuerreduzierte Kauf von wesentlichen Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage und Stromspeicher ist nur für private und öffentliche Betreiber erlaubt. Nachstehende Punkte sind daher verbindlich zu erfüllen:

  • Sie sind Betreiber der PV Anlage 
  • die PV Anlage wird auf oder in der Nähe Ihrer Privatwohnung oder auf einem Gebäude, das für eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit genutzt wird, betrieben
  • Die Bruttoleistung liegt unter 30 kW (peak) 
  • Es findet kein gewerblicher Weiterverkauf statt

Auf Nachfrage beim Kundenservice erhalten Sie ein Formular, das von Ihnen dazu ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Näheres dazu unter:  Umsatzsteuergesetz §12 Absatz (3) 


Wie kann ich eine Bestellung ohne MwSt. aufgeben?

Wir können Ihnen technisch bedingt leider keine direkte Reduzierung der Mehrwertsteuer im Bestellvorgang (Warenkorb) anzeigen. 

Sie werden bei einer Bestellung in unserem Shop vorläufig die vollständige Mehrwertsteuer mit bezahlen müssen. Bitte informieren Sie uns per Mail oder per Telefon über Ihren Wunsch zu Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes. Anschließend erhalten Sie von uns per Mail ein Formular, welches Sie zur Rückzahlung der MwSt. ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden müssen.

Nach Prüfung des ausgefüllten Formulars erhalten Sie eine korrigierte Rechnung sowie eine Erstattung von uns. Beachten Sie dabei aber bitte, dass die Auszahlung erst erfolgt, wenn alle steuerbegünstigten Artikel vollständig ausgeliefert wurden.

Sollten Sie bereits bestellt haben, ist das natürlich kein Problem! Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall einfach und teilen Sie uns Ihre Bestellnummer mit. Es wird derselbe Prozess angestoßen.

Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden?

Nutzen Sie unser Kontaktformular um uns Ihre Fragen zu stellen. Wir sind gern für Sie da. 

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